Buchungsbedingungen für einen Bierabend
Die Teilnehmerpauschale beträgt bei einer Gruppengröße von 8-11 Personen 28 € pro Person. Ab einer Gruppengröße von 12 Personen beträgt die Teilnehmerpauschale 25 € pro Person.
Die Teilnehmerpauschale beinhaltet die Verkostung von 8 Spezialbieren, passende Verkostungsgläser sowie Salzgebäck zum Neutralisieren. Das offizielle Tasting dauert 2 ½ Stunden.
Die Mindestteilnehmerzahl für den Bierabend beträgt 8 Personen. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl (z.B. durch kurzfristige Absagen) behalte ich mir vor, mindestens einen Tag im Voraus die Veranstaltung abzusagen.
Der Ausrichter des Bierabends hat dafür Sorge zu tragen, dass mind. 30 Minuten vor dem Tasting- Beginn, die Räumlichkeiten entsprechend vorbereitet werden können. Der Ausrichter stellt zu dem Bierabend Mineral-/Leitungswasser für die Teilnehmer sowie eine Kühlmöglichkeit für die Biere zur Verfügung.
In der Teilnehmerpauschale ist die An- und Abfahrt bis 25 km inklusive. Bei größeren Entfernungen werden pro zusätzlich gefahrenen Kilometer 0,30 EUR in Rechnung gestellt.
Bezahlung
Die Buchung ist nach Versendung der Bestätigungsemail mit den darin vereinbarten Konditionen gültig. Die Bezahlung erfolgt gemäß den aufgeführten Buchungsbedingungen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde per Vorkasse (bar oder per Überweisung) durch den Ausrichter.
Überweisungen sind auf folgendes Konto vorzunehmen:
DE08 280 501 00 0070137989 bei der Landessparkasse zu Oldenburg.
Inhaber: Petra Pekeler, Verwendungszwecks: Bierabend xxx (Datum)
Stornierung
Der Ausrichter kann jederzeit vor dem Bier-Tasting von der Buchung zurücktreten. Der Ausrichter hat das Recht einen Ersatzausrichter zu stellen, der das Bier-Tasting in vollem Umfang und den vereinbarten Konditionen übernimmt. Im Fall einer Stornierung ab 5 Tagen vor der Veranstaltung behalte ich mir vor eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 € in Rechnung zu stellen.
Bei Absagen bis 24 Stunden vorher erfolgt eine volle Erstattung des Teilnehmerbetrages. Danach erfolgt eine Erstattung nur, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt werden kann.
Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet.